Update Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
Update Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
Liebe Mandanten,
das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der erste Entwurf vom 11. Juni 2020 wurde aktualisiert. Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 23. Juni 2020 wieder.
Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze, zur Stärkung der Konjunktur und Wirtschaftskraft,stellt unsere Mandanten vor Herausforderungen die kurzfristig umgesetzt werden müssen. Insbesondere bei Ausgangs- und Eingangsrechnung auf den korrekten Steuersatz zu prüfen. Dazu haben wir Ihnen an einem Beispiel verdeutlicht, wie Anzahlungen ab dem 01.07.2020 in Rechnungen verarbeitet werden.
Im Anhang finden Sie außerdem eine Steuersatzkurve für die Gastronomie.
Bisherige Beiträge
Update Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
Beispiel: Wie sieht eine Rechnung für Anzahlungen mit dem abgesenkten Steuersatz ab dem 01.07.2020 aus?
BFM Entwurf Schreiben - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.Juli 2020
Steuersatzkurve im Gastronomiebereich
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Corona-Virus - Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
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