Merkblatt zur Kassenführung vom 01.01.2020

Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung - Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern

 

Mit Datum vom 01.01.2020 hat das Finanzministerium ein neues Merkblatt mit den aktuellen gesetztlichen Anforderungen herausgegeben.

Dies betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Bargeldbereich ab dem 01.01.2020. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit Bargeschäften geben.

Die wichtigsten Themeninhalte:

  1. Einzelaufzeichnungspflicht
  2. Aufbewahrungspflicht
  3. Verfahrensdokumentation
  4. Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystem
  5. offene Ladenkasse
  6. Datenzugriff der Finanzverwaltung
  7. Kassen-Nachschau
  8. Folgen von Mängeln
  9. Weitere Informationen

Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

*Bildquelle: pixabay

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