Merkblatt zur Kassenführung vom 01.01.2020

Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung - Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern

 

Mit Datum vom 01.01.2020 hat das Finanzministerium ein neues Merkblatt mit den aktuellen gesetztlichen Anforderungen herausgegeben.

Dies betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Bargeldbereich ab dem 01.01.2020. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit Bargeschäften geben.

Die wichtigsten Themeninhalte:

  1. Einzelaufzeichnungspflicht
  2. Aufbewahrungspflicht
  3. Verfahrensdokumentation
  4. Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystem
  5. offene Ladenkasse
  6. Datenzugriff der Finanzverwaltung
  7. Kassen-Nachschau
  8. Folgen von Mängeln
  9. Weitere Informationen

Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

*Bildquelle: pixabay

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Bisherige Beiträge

Haben Sie als Kassenbetreiber derzeit ganz andere Sorgen als die Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung, ist dieses Thema aktueller als je zuvor. Denn am 31.03.2021 ist auch die allerletzte Fristverlängerung der Bundesländer ausgelaufen, so dass nun die meisten elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.

Mit der fortschreitenden Corona-Krise wird Homeoffice ein immer größeres Thema. Mitarbeitern können Mehrkosten entstehen, die nur schwierig steuerlich geltend gemacht werden können. Entsprechendes gilt für Unternehmer, die coronabedingt ins Homeoffice ausweichen müssen. In unserer Infografik erfahren Ihre Mandanten, ob und wie sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren können.

Hier finde Sie zu relevanten Corona Themen Infografiken:

Corona-Krise - Dezemberhilfe
Corona-Krise - Novemberhilfe
Corona-Krise - Neustarthilfe
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Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.


Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.


Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.

 

Die Bundessteuerberaterkammer übermittelte aufgrund der zwischenzeitlich geführten Diskussion Hinweise für die beihilferechtliche Höchstgrenze der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in der Überbrückungshilfe II. 

Lesen Sie hier mehr dazu. 

 

Diese FAQ erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der "Novemberhilfe". Sie sind als Hintergrundinformationen für Antragsteller bzw. Steuerberater gedacht. 

Inhalt: 

1. Wer bekommt Novemberhilfe?

2. Wie viel Novemberhilfe wird gezahlt?

3. Wie läuft die Antragsstellung?

4. Verhältnis zu anderen Leistungen

5. Sonderfälle

Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Corona: Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst zusehends das tägliche Leben. Nicht nur gesundheitlich; auch wirtschaftlich.

Die Bundesregierung hat bereits erste Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.

Hier finden Sie die DStV-Übersicht welche noch einmal wesentliche Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten zusammenfasst. 

 

 

Taxi- und Mietwagenunternehmen haben als Unternehmen der Bargeldbranche besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten. 

Gern stellen wir Ihnen hier das aktualisierte Merkblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern für Taxi- und Mietwagenunternehmen zur Verfügung.

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.