Die Lohntüte 2.0 - Nettolohnoptimierung - eine Idee der mwh-Gruppe

Die Lohntüte 2.0 ist eine Idee, die dem Wortlaut „miteinander wertvoll handeln“ Rechnung trägt.

Wir analysieren mit Ihnen die Löhne und Gehälter Ihrer bestehenden (und auch zukünftigen) Mitarbeiter.

Die wichtigste Ressource in einem Unternehmen ist der Mitarbeiter.

Wir haben in vielen Gesprächen festgestellt, dass es für Arbeitgeber enorm wichtig ist, gutes Personal zu finden und gezielt an Ihr Unternehmen zu binden. Das Fundament Ihrer Zukunft ist die Strategie in Verbindung mit den Menschen, die diese Strategie mit Ihnen gemeinsam umsetzen.

Mit Hilfe von sogenannten Lohnbausteinen werden gezielte Optimierungsmöglichkeiten generiert und konzipiert, so dass unterm Strich 3 wesentliche Aspekte mit Ihnen erörtert werden:

- Mehr Netto vom Brutto
- Minimierung von Steuern- und Sozialabgaben
- Arbeitgeber-Markenbildung

Unser gemeinsames Ziel ist, dass Sie als Arbeitgeber attraktiv für bestehende und zukünftige Mitarbeiter sind um so zukunftsfähig und erfolgreich zu bleiben! 

Auch das Thema „Lohnerhöhung“ spielt hier eine entscheidende Rolle!

 

Unser Versprechen an Sie - Sie werden überrascht sein, welche Möglichkeiten es gibt!

 

Sind das Themen, die Sie bewegen?

Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf - Ihre Nachricht!

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Bisherige Beiträge

Haben Sie als Kassenbetreiber derzeit ganz andere Sorgen als die Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung, ist dieses Thema aktueller als je zuvor. Denn am 31.03.2021 ist auch die allerletzte Fristverlängerung der Bundesländer ausgelaufen, so dass nun die meisten elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.

Mit der fortschreitenden Corona-Krise wird Homeoffice ein immer größeres Thema. Mitarbeitern können Mehrkosten entstehen, die nur schwierig steuerlich geltend gemacht werden können. Entsprechendes gilt für Unternehmer, die coronabedingt ins Homeoffice ausweichen müssen. In unserer Infografik erfahren Ihre Mandanten, ob und wie sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren können.

Hier finde Sie zu relevanten Corona Themen Infografiken:

Corona-Krise - Dezemberhilfe
Corona-Krise - Novemberhilfe
Corona-Krise - Neustarthilfe
Corona-Krise - Überbrückungshilfe III
Corona-Krise - Überbrückungshilfe II                                                                                                                              Corona-Krise - Homeoffice Pauschale
Corona-Krise - Steuererleichterungen
Corona-Krise - Kurzarbeitergeld
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung Spezialfälle
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung

Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.


Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.


Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.

 

Die Bundessteuerberaterkammer übermittelte aufgrund der zwischenzeitlich geführten Diskussion Hinweise für die beihilferechtliche Höchstgrenze der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in der Überbrückungshilfe II. 

Lesen Sie hier mehr dazu. 

 

Diese FAQ erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der "Novemberhilfe". Sie sind als Hintergrundinformationen für Antragsteller bzw. Steuerberater gedacht. 

Inhalt: 

1. Wer bekommt Novemberhilfe?

2. Wie viel Novemberhilfe wird gezahlt?

3. Wie läuft die Antragsstellung?

4. Verhältnis zu anderen Leistungen

5. Sonderfälle

Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Corona: Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst zusehends das tägliche Leben. Nicht nur gesundheitlich; auch wirtschaftlich.

Die Bundesregierung hat bereits erste Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.

Hier finden Sie die DStV-Übersicht welche noch einmal wesentliche Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten zusammenfasst. 

 

 

Taxi- und Mietwagenunternehmen haben als Unternehmen der Bargeldbranche besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten. 

Gern stellen wir Ihnen hier das aktualisierte Merkblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern für Taxi- und Mietwagenunternehmen zur Verfügung.

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.