Fristverlängerungen für Coronahilfen
Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.
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