Fristverlängerung für technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können. 

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