Corona-Virus - wichtige Informationen

Videobotschaft von Daniel Hirsch

 

In schwierigen Zeiten ist es schwer, die passenden Worte zu finden.

Worte an Kunden, Worte an Mitarbeiter, an Lieferanten, Geschäftspartner und Freunde.

Es ist ganz sicher auch nicht leicht, die richtigen Entscheidungen zu treffen, nicht leicht auf dem richtigen Weg zu bleiben und Mut zu fassen, weiterzugehen.

Ich möchte Ihnen gerne einige Worte sagen, die mir auf dem Herzen liegen.

MEINE WORTE AN SIE  

 

Es grüßt Sie, Ihr Daniel Hirsch

Neue Entschädigungsregelung für Eltern

Wenn Eltern wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden, wurde eine neue Entschädigungsregelung in das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG) aufgenommen.


Voraussetzung für die Entschädigung ist:

  • Betreuung der Kinder unter 12 Jahren ist nur durch die Eltern möglich.
  • Das Gleitzeit- oder Überstundenguthaben ist ausgeschöpft.
  • Der Verdienstausfall ist nicht vermeidbar.
  • Der Arbeitgeber hat keine Kurzarbeit angemeldet.

Die Entschädigung in Höhe von 67 % des Netto-Einkommens wird für bis zu 6 Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.


Die Änderungen des § 56 IfSG treten mit Wirkung vom 30. März 2020 in Kraft und sind bis zum 31.12.2020 befristet.

Weiter Informationen finden Sie HIER

Erstattung Sondervorauszahlung

... Pressemitteilung Nr. 15 / 20 vom 25.03.2020 FinMin MV

Finanzminister Reinhard Meyer hat heute weitergehende steuerliche Maßnahmen angeordnet, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten. Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Unternehmen leisten eine Sondervorauszahlung, damit die monatliche Umsatzsteuer einen Monat später gezahlt werden kann.

Indem die Steuerverwaltung die für 2020 gezahlte Sondervorauszahlung nun herabsetzt, erhalten die Unternehmen – insbesondere Freiberufler und sehr kleine Unternehmen – die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet.

Wir brauchen jetzt pragmatisches Handeln. Mit der Rückerstattung der Vorauszahlungen hilft die Steuerverwaltung schnell und unbürokratisch“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

 

UNTEN IN DER ANLAGE FINDEN SIE DIE ENTSPRECHENDEN DOKUMENTE DAZU 

 

Antrag Soforthilfe Mecklenburg Vorpommern

Antragstellung für die Corona-Soforthilfe ab sofort möglich!


Homepage LFI MV


Um den Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Krise zu helfen, legt die Landesregierung einen Schutzfonds im Umfang von 1,1 Milliarden Euro auf. Das Kabinett verständigte sich am Dienstag darauf, 700 Millionen Euro für Darlehen und Zuschüsse bereitzustellen.


Um 400 Millionen Euro soll der Bürgschaftsrahmen für Bankkredite erweitert werden. Mit den Landeshilfen solle insbesondere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe einschließlich Kulturschaffende schnell unter die Arme gegriffen werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Die Finanzierung der umfangreichen Hilfen soll durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden.


Eine Antragstellung kann vorab per E-Mail erfolgen jedoch ist eine postalische Zusendung zwingend erforderlich!


Das Antragsformular finden Sie unter diesen Artikeln oder direkt HIER.

 

Im Weiteren stellt die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung Liquiditätshilfen in Form von vergünstigten (teilweise zinslosen) Darlehen zur Verfügung. Die Anträge werden laut der "GSA" ab dem 01.04.2020 möglich sein.

Hier gelangen Sie zur Homepage der "GSA".

Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Antrag Soforthilfe Brandenburg

Ab Mittwoch (25.03.2020) um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Virus.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Weitere Informationen sowie die ANTRAGSUNTERLAGEN erhalten Sie auf der Homepage der ILB - HIER

Kurzarbeitergeld

... in den letzten Tagen werden viele Fragen noch unbeantwortet sein.

Wie kann ich mein Unternehmen durch diese Krise führen? Was passiert mit meinen Mitarbeitern und wie kann ich meine Existenz sichern?....und …und….und. 

Leider können wir nicht alle Fragen beantworten.  

Wichtig ist aber nun, dass wir alle die wichtigen Entscheidungen nicht aufschieben. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Kurzarbeit.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu wichtige Informationen

Lesen Sie dazu zunächst die Anleitung zur Antragstellung und handeln Sie danach.  

Damit Sie in den vollen Genuss der Regelung kommen, haben wir auch einen Antrag auf Kurzarbeit, incl. der Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (ist für den Antrag zwingend) vorbereitet. Diesen sollten Sie vorsorglich für 12 Monate stellen, egal ob er benötigt wird oder nicht.

Sollten Sie zum Antrag Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, rufen Sie uns einfach an. Auf die Schnelligkeit der Bearbeitung haben wir leider keinen Einfluss, aber es sieht so aus, dass die Arbeitsämter gut aufgestellt sind.

Wenn wir weitere Informationen erhalten, werden wir Ihnen diese umgehend zur Verfügung stellen.

Steuerstundungen beantragen

Die Finanzverwaltung signalisierte, dass Steuerstundungen vereinfacht gewährt werden. Das bedeutet, dass aktuelle Steuerzahlungen auf Antrag gestundet werden können, zinslos.

Wir empfehlen Ihnen hier, bei akuten Liquiditätsschwierigkeiten, umgehend einen solchen Antrag zu stellen.

Ein entsprechendes Muster haben wir Ihnen zur Verfügung gestellt, damit Sie hier selbst schnellstmöglich reagieren können.

Wenn wir Sie dabei unterstützen können, so rufen Sie uns an, damit wir eine gemeinsame Lösung erarbeiten können.

Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen beantragen

Auch hier hat die Finanzverwaltung reagiert und bietet Unternehmen die Möglichkeit umgehend die Steuervorauszahlungen anzupassen bzw. herabzusetzen. Hier geht es zum Erlass

Hier empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, da wir die Möglichkeit eines elektronischen Antrages haben, der in der Regel schnellstmöglich bearbeitet wird. Anträge per Post könnten zurzeit einer längeren Bearbeitungszeit unterliegen.

Senden Sie daher umgehend eine E-Mail an Ihren zuständigen Bearbeiter (Buchhaltung und/oder Jahresabschluss). Die Kontaktinformationen finden Sie auch auf unserer Homepage.

Da auch unser Unternehmen teilweise davon betroffen ist, dass unsere Mitarbeiter Ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, 
bitten wir ausdrücklich darum, die folgende E-Mail Adresse in Kopie (cc) zu setzen: buchhaltung@mwh-berater.de

Kontokorrentvergabe - suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Hausbank

Auch wenn dies bisher unbestätigte Informationen sind, so empfehlen wir Ihnen, sich bei Liquiditätsproblemen umgehend mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen.

Aus Bankenkreisen gibt es Informationen, dass Unternehmen hier vergünstigte Kontokorrentkredite erhalten.

Versicherungen - Prüfung auf etwaige Leistungsansprüche

... und noch ein Hinweis. Prüfen Sie, ob Sie gegen "Betriebsunterbrechungen oder Ähnliches" versichert sind und hieraus gegebenenfalls auch Ansprüche geltend machen können.

Sollten Sie einen Versicherungsmakler haben, so nehmen Sie umgehend Kontakt zu ihm auf. Unter Umständen gibt es (Anzeige-)Fristen die einzuhalten sind. 

Pressemitteilungen, Formulare, Merkblätter:

Mandanteninformationen und Thematik Arbeitsrecht

Merkblatt Infektionsschutz

Anleitung Antrag Kurzarbeitergeld

Merkblatt Kurzarbeitergeld

Telefonliste "Neustrelitz"

Muster Stundungsantrag

Pressemitteilung für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

Zurück

Bisherige Beiträge

Haben Sie als Kassenbetreiber derzeit ganz andere Sorgen als die Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung, ist dieses Thema aktueller als je zuvor. Denn am 31.03.2021 ist auch die allerletzte Fristverlängerung der Bundesländer ausgelaufen, so dass nun die meisten elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.

Mit der fortschreitenden Corona-Krise wird Homeoffice ein immer größeres Thema. Mitarbeitern können Mehrkosten entstehen, die nur schwierig steuerlich geltend gemacht werden können. Entsprechendes gilt für Unternehmer, die coronabedingt ins Homeoffice ausweichen müssen. In unserer Infografik erfahren Ihre Mandanten, ob und wie sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren können.

Hier finde Sie zu relevanten Corona Themen Infografiken:

Corona-Krise - Dezemberhilfe
Corona-Krise - Novemberhilfe
Corona-Krise - Neustarthilfe
Corona-Krise - Überbrückungshilfe III
Corona-Krise - Überbrückungshilfe II                                                                                                                              Corona-Krise - Homeoffice Pauschale
Corona-Krise - Steuererleichterungen
Corona-Krise - Kurzarbeitergeld
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung Spezialfälle
Corona-Krise - Umsatzsteuersenkung

Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.


Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.


Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.

 

Die Bundessteuerberaterkammer übermittelte aufgrund der zwischenzeitlich geführten Diskussion Hinweise für die beihilferechtliche Höchstgrenze der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in der Überbrückungshilfe II. 

Lesen Sie hier mehr dazu. 

 

Diese FAQ erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der "Novemberhilfe". Sie sind als Hintergrundinformationen für Antragsteller bzw. Steuerberater gedacht. 

Inhalt: 

1. Wer bekommt Novemberhilfe?

2. Wie viel Novemberhilfe wird gezahlt?

3. Wie läuft die Antragsstellung?

4. Verhältnis zu anderen Leistungen

5. Sonderfälle

Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Corona: Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst zusehends das tägliche Leben. Nicht nur gesundheitlich; auch wirtschaftlich.

Die Bundesregierung hat bereits erste Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.

Hier finden Sie die DStV-Übersicht welche noch einmal wesentliche Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten zusammenfasst. 

 

 

Taxi- und Mietwagenunternehmen haben als Unternehmen der Bargeldbranche besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten. 

Gern stellen wir Ihnen hier das aktualisierte Merkblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern für Taxi- und Mietwagenunternehmen zur Verfügung.

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.