Geschenke
Merkblatt Geschenke an Geschaeftspartner zum Download (PDF-Dokument)
Merkblatt Geschenke an Arbeitnehmer zum Download (PDF-Dokument)
Geschenke an Geschäftspartner
Geschenke an Geschäftspartner können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Jedoch nur, wenn die Summe von 35 EUR pro Empfänger im Jahr nicht überschritten wird. Diese Grenze von 35 EUR stellt einen Bruttobetrag einschließlich Vorsteuer dar, wenn der Schenkende nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Werden Personen beschenkt, die dem Geschäftspartner nahe stehen (Ehegatten, Eltern, Kinder), müssen diese Personen auch Geschäftspartner des Schenkenden sein. Andernfalls wird das Geschenk nicht diesen Personen, sondern dem Geschäftspartner zugerechnet. Das Umsatzsteuergesetz enthält ebenfalls die Freigrenze von 35 EUR je Empfänger. Sobald diese Grenze überschritten wird, entfällt auch der Vorsteuerabzug.
Geschenken an Arbeitnehmer
Individuelle Besteuerung von Geschenken:
Lässt ein Arbeitgeber seinem Angestellten ein Geschenk zukommen, kann er die Kosten für das Geschenk als Betriebsausgabe abziehen. Der Arbeitnehmer dagegen muss diese Zuwendung mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Es sei denn, das Geschenk ist eine sogenannte Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 EUR, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass besonderer Leistungen oder eines persönlichen Ereignisses geschenkt werden.
Pauschale Besteuerung von Sachgeschenken:
Steuerpflichtige Sachgeschenke können auch pauschal versteuert werden. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Besteuerung der Geschenke für den Arbeitnehmer, indem er eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 30% zahlt. Wählt der Arbeitgeber die Pauschalierungsmöglichkeit, muss er den Arbeitnehmer schriftlich darüber informieren (siehe beiliegendes Muster einer Zuwendungsbestätigung).



